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Glossar · Steuern

Teilfreistellung

Steuerfreier Anteil von Fondserträgen, der die Steuerbelastung auf Ebene des Fonds ausgleichen soll.

Was bedeutet „Teilfreistellung“?

Bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil bleiben 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds mit mindestens 25 % Aktienanteil 15 %. Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne. Beispiel: Von 1.000 € Gewinn mit einem Aktien-ETF sind nur 700 € steuerpflichtig. Sie gleicht aus, dass bestimmte Erträge bereits innerhalb des Fonds besteuert werden.

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