Glossar · Steuern
NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung)
Bescheinigung des Finanzamts, mit der Kapitalerträge vollständig ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.
Was bedeutet „NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung)“?
Eine NV-Bescheinigung erhalten Personen, deren gesamtes Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag zuzüglich Sparerpauschbetrag liegt, etwa Kinder, Studierende oder Rentner mit geringem Einkommen. Anders als der Freistellungsauftrag ist sie nicht auf 1.000 € begrenzt. Sie wird beim Finanzamt beantragt, gilt in der Regel bis zu drei Jahre und wird bei der Bank eingereicht.