Glossar · Börse & Handel
Kinderdepot (Juniordepot)
Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes läuft und von den Eltern verwaltet wird.
Was bedeutet „Kinderdepot (Juniordepot)“?
Im Kinderdepot gehört das Vermögen rechtlich dem Kind; die Eltern handeln als gesetzliche Vertreter und dürfen das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden. Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € und kann bei geringem Einkommen eine NV-Bescheinigung nutzen. Mit der Volljährigkeit erhält es die volle Verfügungsgewalt über das Depot.