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Glossar · Börse & Handel

Kinderdepot (Juniordepot)

Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes läuft und von den Eltern verwaltet wird.

Was bedeutet „Kinderdepot (Juniordepot)“?

Im Kinderdepot gehört das Vermögen rechtlich dem Kind; die Eltern handeln als gesetzliche Vertreter und dürfen das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden. Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € und kann bei geringem Einkommen eine NV-Bescheinigung nutzen. Mit der Volljährigkeit erhält es die volle Verfügungsgewalt über das Depot.

Ratgeber: Kinderdepot