Glossar · Steuern
Solidaritätszuschlag
Zuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer, der auf Kapitalerträge weiterhin erhoben wird.
Was bedeutet „Solidaritätszuschlag“?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Abgeltungsteuer, also 1,375 % der steuerpflichtigen Kapitalerträge. Zusammen mit den 25 % Abgeltungsteuer ergibt sich ein Steuersatz von 26,375 %. Anders als bei der Lohn- und Einkommensteuer, wo er für die meisten Steuerzahler seit 2021 entfällt, wird er auf Kapitalerträge grundsätzlich weiter einbehalten. Bei geringem Einkommen kann er über die Günstigerprüfung ganz oder teilweise erstattet werden.