Glossar · Steuern
Kirchensteuer
Zusätzliche Steuer für Kirchenmitglieder, die auch auf Kapitalerträge anfällt: 8 % bzw. 9 % der Abgeltungsteuer.
Was bedeutet „Kirchensteuer“?
In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Abgeltungsteuer. Banken fragen die Religionszugehörigkeit automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behalten die Kirchensteuer direkt ein, sofern kein Sperrvermerk vorliegt. Weil sie steuermindernd berücksichtigt wird, sinkt die Abgeltungsteuer leicht; inklusive Soli ergeben sich insgesamt rund 27,8 % bzw. 28,0 %.