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Glossar · Steuern

Verlustverrechnungstopf

Konto deiner Bank, in dem realisierte Verluste erfasst und automatisch mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Was bedeutet „Verlustverrechnungstopf“?

Banken führen zwei Töpfe: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, übrige Verluste etwa aus ETFs oder Anleihen mit sonstigen Kapitalerträgen. Beispiel: 500 € Verlust und später 800 € Gewinn mit Aktien – versteuert werden nur 300 €. Die Töpfe gelten pro Bank, Restverluste werden ins Folgejahr vorgetragen. Mit einer bis 15. Dezember beantragten Verlustbescheinigung verrechnest du sie über die Steuererklärung bankübergreifend.