Glossar · Steuern
Quellensteuer
Steuer, die ein Staat direkt an der Quelle auf Dividenden oder Zinsen einbehält, bevor sie ausgezahlt werden.
Was bedeutet „Quellensteuer“?
Bei ausländischen Aktien behält das Herkunftsland häufig Quellensteuer ein. Dank Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Teil davon auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar. Beispiel USA: Liegt das Formular W-8BEN vor, werden 15 % einbehalten, die in Deutschland angerechnet werden. In manchen Ländern wird mehr einbehalten als anrechenbar ist; den Überschuss musst du dann selbst im Ausland zurückfordern.