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Glossar · Sicherheit & Regulierung

MiCA (Markets in Crypto-Assets)

EU-Verordnung, die Kryptowerte-Dienstleister und die Ausgabe von Kryptowerten einheitlich reguliert.

Was bedeutet „MiCA (Markets in Crypto-Assets)“?

MiCA ist die Verordnung (EU) 2023/1114 und seit dem 30.12.2024 vollständig anwendbar. Krypto-Börsen, Verwahrer und Krypto-Broker benötigen nach Ablauf von Übergangsfristen eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister, die dann in der gesamten EU gilt. Zudem regelt MiCA die Ausgabe von Stablecoins und schreibt Informationspflichten sowie Regeln zur Verwahrung von Kundenvermögen vor. Vor Kursverlusten schützt die Regulierung nicht.

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