Glossar · Sicherheit & Regulierung
Anlegerentschädigung
Gesetzliche Absicherung, falls ein Institut Wertpapiere oder Gelder aus Wertpapiergeschäften nicht zurückgeben kann.
Was bedeutet „Anlegerentschädigung“?
Die Anlegerentschädigung greift zum Beispiel, wenn ein Institut Kundenwertpapiere veruntreut hat und sie nach einer Insolvenz nicht herausgeben kann. Erstattet werden 90 % der Forderung, höchstens 20.000 € pro Anleger. Kursverluste durch normale Marktschwankungen sind ausdrücklich nicht abgesichert. Da Wertpapiere im Depot als Sondervermögen gelten, ist dieser Fall in der Praxis selten.